Anschlussfinanzierung

In der Regel finanziert ein Bauherr zwar nur einmal,aber er schliesst zum Anfang der Baufinanzierung einen Darlehensvertrag nur über eine bestimmte Zeit ab. Diese Zeit nennt man Zinsbindungsfrist. Ist diese Zinsbindungsfrist abgelaufen und das Darlehen ist noch nicht vollständig zurückgezahlt, muss man sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Diese Anschlussfinanzierung kann man bei der bisherigen Darlehensbank durchführen oder auch bei einer anderen. Denn auch bei einer Anschlussfinanzierung kann man die Darlehenzinsen neu verhandeln und die bisherige Bank muss deshalb nicht immer die niedrigsten Zinssätze bieten. So kann bei der Wahl einer Bank mit einem niedrigen Zinssatz viel Geld eingespart werden. Damit die ganze Sache aber nicht in Stress ausartet, sollte man sich vorzeitig um eine Umschuldung oder bzw. Anschlussfinanzierung kümmern. Ihre Bank wird Sie aller Wahrscheinlichkeit nicht Monate vor Ablauf der Zinsbindungfrist auf einen Wechsel der Finanzierung aufmerksam machen. Niemand hat Geld zu verschenken, deshalb beobachten Sie 2-3 Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist genau den Marktzins. Sollten Sie einen wirklich niedrigen Zinssatz bei Anschlussfinanzierung bekommen, dann wäre Ihnen zu raten, daß Sie aufgrund der Zinseinsparung, eine höhere Tilgungsrate vereinbaren. So können Sie Ihr Darlehen schneller zurückzahlen und sparen Kreditzinsen und damit Geld, daß Sie andersweitig verwenden können. Wenn Sie der Sache aber nicht trauen, können Sie schon 2-3 Jahre vor Ende der Zinsbindungsfrist sich die Konditionen mit einem sogenannten Forwarddarlehen sichern. Das empfiehlt sich, wenn sich die Zinsen kurz vor Ende der Zinsbindungsfrist auf einem niedrigen Niveau befinden.